Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 516/09

Tenor

1. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes werden abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf einen Betrag von 5.000,00 EUR festgesetzt.


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