Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 715/09

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene auf der am 19.12.2008 ausgeschriebenen Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (Besoldungsgruppe A 11 BBesO) im Amt 60, Abteilung "Einkauf, Logistik und Liegenschaften" (weiter) zu verwenden, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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