Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2352/09

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Hauptbeteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der durch die streitige Entscheidung entstandenen Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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