Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 1976/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des negativen Vorbescheides vom 30.07.2009 verpflichtet, dem Kläger einen positiven Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück C. , Gemarkung I. -V. , Flur 5, Flurstück 638 gemäß seiner Bauvoranfrage vom 04.10.2008/21.11.2008 zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.