Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 473/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2186/10 des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 03.02.2010 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.081,28 EUR festgesetzt.


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