Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 8 L 716/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren 8 K 3145/10 gegen den mit Beschluss des Rates der Antragsgegnerin vom 18.11.2010 für sofort vollziehbar erklärten Ratsbeschluss vom 16.09.2010 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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