Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 L 225/11

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 13.5.2011 in dem Verfahren 9 K 1046/11 gegen die bauaufsichtliche Verfügung der Antragsgegnerin vom 13.4.2011 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.200 EUR festgesetzt.


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