Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 8 K 155/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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