Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 L 371/11

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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