Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 262/11

Tenor

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 25.01.2011 wird aufgehoben, soweit dem Kläger darin untersagt wird, "auch künftig keine anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück zu errichten", und ihm insoweit für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500,- Euro angedroht wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.