Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 3395/10

Tenor

Der Straßenbaubeitragsbescheid der Beklagten vom 27.10.2010 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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