Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 201/12

Tenor

1 . Die aufschiebende Wirkung der zum Aktenzeichen 7 K 1077/12 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. März 2012 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt


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