Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2149/10

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung in beiden Verfahren jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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