Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 652/12

Tenor

1. Auf den Antrag der Beigeladenen vom 09.10.2012 wird der Beschluss des Gerichts vom 22.11.2011 im Verfahren 11 L 555/11 teilweise abgeändert und der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt, soweit er den Betrieb der Anlage betrifft.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 7.500 ,- € festgesetzt.


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