Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2743/10

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben.

Der Bescheid der Beklagten vom 6.10.2010, der den Zeitraum vom 1.6. bis zum 15.7.2010 betrifft, wird im Umfang einer Kostenbeitragsforderung von 4,44 € aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 5/6, die Beklagte trägt 1/6 der Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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