Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 39/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

    außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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