Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 79/13

Tenor

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.

  • 2 Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

  • 3 Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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