Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 L 350/13

Tenor

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.

  • 2 Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

  • 3 Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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