Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 360/13

Tenor

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.

  • 2 Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

  • 3 Der Streitwert des Verfahrens wird auf 7.500,00 € festgesetzt.


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