Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 327/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2.  Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 29.962,50 Euro festgesetzt.


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