Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 425/13

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren

11 K 2480/13 gegen die Untersagungsverfügung des Antragsgegners vom 28.06.2013 wird wiederhergestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.


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