Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 484/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 155.000,00 € festgesetzt.


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