Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 554/13

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 2864/13 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22. Juli 2013 betreffend die WEA 3 und WEA 4 wird wiederhergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

3. Der Streitwert wird auf 31.549,28 € festgesetzt.


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