Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 555/13

Tenor

  • 1 Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 2810/13 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Juli 2013 wird wiederhergestellt.

  • 2 Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

  • 3 Der Streitwert wird auf 31.549,28 € festgesetzt.


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