Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2482/12

Tenor

Die Bauordnungsverfügung der Beklagten vom 23.07.2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger je zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.


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