Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 1197/11

Tenor

Die der Beigeladenen erteilte bauaufsichtliche Genehmigung der Beklagten vom 23.05.2011 in der Fassung vom 06.02.2013 wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.


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