Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 712/13

Tenor

  • 1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt B.           wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 4. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen