Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 867/13

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 1 K 3946/13 gegen die Bauordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 28.11.2013 wird wiederhergestellt und bezüglich der Androhung unmittelbaren Zwangs angeordnet.

  • 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.


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