Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 L 457/14

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

  • 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.


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