Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 1439/13

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in Bezug auf die Abgeltung von 20 Urlaubstagen für das Jahr 2009 übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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