Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 10 K 717/14.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2014 – Az.: 5709850-430 – wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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