Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 8 K 2713/12.A

Tenor

Die Erinnerung der Bezirksrevisorin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 29.07.2014 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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