Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 508/14

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Rechts- und Ordnungsamt zu besetzende Stelle des Leiters/der Leiterin der Arbeitsgruppe „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländerbehörde“ mit einem Mitbewerber/einer Mitbewerberin zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin auf diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

3. Der Streitwert wird in der Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.


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