Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 694/14.A

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin U.        , C.         , wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 10 K 2140/14.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. August 2014 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsgegnerin zu vier Fünfteln und die Antragsteller zu 1. und 2. jeweils zu einem Zehntel.


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