Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 551/14.A

Tenor

  • 1. Der Beschluss der Kammer vom 13.08.2014 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 1 K 1722/14.A gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.07.2014 wird angeordnet.

  • 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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