Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 1676/14

Tenor

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhevon 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden,wenn nicht die Beklagte bzw. der Beigeladene vor der VollstreckungSicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.


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