Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 345/16

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum weiterbildenden Verbundstudiengang Wirtschaftsrecht (Master) nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 2016 zuzulassen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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