Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 1028/16.A

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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