Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 1842/16.A

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Minden unter dem Aktenzeichen 11 K 4929/16.A anhängigen Klage vom 24.10.2016 gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11.10.2016, Geschäftszeichen: -475, in Ziffer 3. enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

  • 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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