Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 1375/18

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 4 K 4217/18 gegen

    die Verfügung des Antragsgegners vom 22. Oktober 2018 wird wieder-

    hergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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