Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 3314/18

Tenor

Der Bescheid vom 8.6.2018 für das 1. Quartal 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides 19.7.2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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