Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 L 79/21

Tenor

1. Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. August 2020 (6 L 414/20) wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.


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