Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 266/22

Tenor

1.              Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

2.              Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.              Der Streitwert wird auf 136,75 EUR festgesetzt.


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