Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 571/23

Tenor

1. Dem Beigeladenen wird ab sofort untersagt, weitere Hunde in die Hundepension aufzunehmen, soweit dadurch die Anzahl von sechs in der Hundepension untergebrachten Hunden überschritten wird.

2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung (Aufnahme eines Hundes entgegen Ziffer 1) wird dem Beigeladenen ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro angedroht.

3. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, durch eine zeitnahe unangekündigte Kontrolle nach Zustellung dieses Beschlusses sowie durch wiederholte unangekündigte Kontrollen die Belegung der Hundepension zu überwachen, zu dokumentieren und die Ergebnisse jeweils unverzüglich dem Gericht zukommen zu lassen.

4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

5. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, jeweils zur Hälfte.

6. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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