Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1748/96

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Kosten durch Sicherheitsleistung von 50 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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