Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 9 K 1896/99

Tenor

Die Klage wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass der Leistungsbescheid des Beklagten über die Zahlung eines Betrages von 6.562,48 DM vom 20.01.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.07.1999 dahingehend eingeschränkt wird, dass dem Kläger die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass vorbehalten wird.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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