Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 10 K 871/02

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, das Habilitationsverfahren des Klägers fortzusetzen und den Kläger binnen 4 Monaten nach Rechtskraft des Urteils zum Habilitationsvortrag mit anschließendem Kolloquium vor den Habilitationsausschuss zu laden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.