Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 3197/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 282.191,82 DM = 144.282,39 Euro nebst 4 % Zinsen ab dem 0 in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 144.282 Euro vorläufig vollstreckbar.


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