Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 2040/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.954,92 EUR (5.779,33 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 11. September 1999 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.400 EUR vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.