Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1192/01

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten hinsichtlich des Klägers zu 1. in der Hauptsache erledigt ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger zu 1. trägt 28 %, der Kläger zu 2. 72 % der Verfahrenskosten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweiligen Kostenschuldner dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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